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   OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 64/06   

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https://dejure.org/2006,17071
OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 64/06 (https://dejure.org/2006,17071)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.11.2006 - 5 U 64/06 (https://dejure.org/2006,17071)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. November 2006 - 5 U 64/06 (https://dejure.org/2006,17071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gutgläubiger Erwerb einer Eigentumsverschaffungsvormerkung; Gleichstellung einer nachträglichen Grundbuchberichtigung mit einer Verfügung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 2; ; VermG § ... 15; ; BGB § 34; ; BGB § 528; ; BGB § 530; ; BGB § 816 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 883; ; BGB § 883 Abs. 2; ; BGB § 888; ; BGB § 888 Abs. 1; ; BGB § 892; ; BGB § 892 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 892 Abs. 2; ; BGB § 893; ; BGB § 1425 Abs. 2; ; BGB § 1641; ; BGB § 1804; ; BGB § 2113 Abs. 2; ; BGB § 2205; ; BGB § 2207; ; BGB § 2330; ; GVO § 2 Abs. 1 Ziff. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutgläubiger Erwerb einer Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 64/06
    In Rechtsprechung und Literatur ist mit unterschiedlicher Begründung (vgl. BGHZ 25, 16, 23; BGHZ 57, 341, 343; Soergel/Stürner § 893 Rn. 6 m. w. N.) anerkannt, dass die Vormerkung mit ihren dinglichen Entstehungsvoraussetzungen unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens steht.
  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 95/79

    übergangene Nacherben - Vormerkung, § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB, gutgläubiger Erwerb,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 64/06
    Ist diese gemäß § 883 Abs. 2 BGB dem vorgemerkten Kläger gegenüber unwirksam ist, rechtfertigt dies die entsprechende Anwendung von § 888 BGB (BGH NJW 1981, 446 f).
  • BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69

    Gutgläubiger Erwerb vom Scheinerben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 64/06
    In Rechtsprechung und Literatur ist mit unterschiedlicher Begründung (vgl. BGHZ 25, 16, 23; BGHZ 57, 341, 343; Soergel/Stürner § 893 Rn. 6 m. w. N.) anerkannt, dass die Vormerkung mit ihren dinglichen Entstehungsvoraussetzungen unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens steht.
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